DFB-Urteil: 2.400 Euro Geldstrafe für Aue
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hans E. Lorenz, als Einzelrichter am heutigen 04. Juni 2019 im schriftlichen Verfahren entschieden, dass der FC Erzgebirge Aue wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro belegt wird. Diese Entscheidung stützt sich auf den Bericht des Schiedsrichters Benedikt Kempkes sowie auf die schriftliche Stellungnahme des Vereins zu den Vorkommnissen beim Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga am 28. April 2019 zwischen den Veilchen und dem VfL Bochum. Unmittelbar vor Spielbeginn wurden im Auer Fanblock vier pyrotechnische Gegenstände (Rauchtöpfe) entzündet. Der DFB-Kontrollausschuss orientierte sich bei der Strafzumessung an dem Strafzumessungsleitfaden gemäß Ziffer 9 der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften. Dieser sieht für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der 2. Bundesliga je Gegenstand grundsätzlich eine Sanktionierung in Höhe von 600 Euro vor. Demnach ergibt sich im summarischen Verfahren eine zu beantragende Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro. Der Verein hat bereits dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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