Sieben Monate Sperre für Clemens Fandrich
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Das letzte Wort in der Sache mit dem Platzverweis von Clemens Fandrich ist noch nicht gesprochen. Heute gab es bei der mündlichen Verhandlung in Frankfurt zwar einen Rückschlag für den Spieler und Verein, doch wie man aus der Sprachnachricht von FCE-Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Kay Werner heraushörte, könnte die Angelegenheit nun vor dem DFB-Bundesgericht landen, indem gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Denn beim FC Erzgebirge ist mit der nun festgelegten Sperre von sieben Monaten wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter-Assistenten sicherlich keiner zufrieden - vor allem Clemens Fandrich nicht.
Geht es nach Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, wäre allerdings sogar eine höhere Sperrzeit denkbar gewesen: “Die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter oder deren Assistenten sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor. Dabei ist das Spucken in das Gesicht des Schiedsrichter-Assistenten ein sehr schwerwiegender Vorgang.” Das Gericht hatte zudem keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin, der aussagte, dass ihm der Spieler in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 22. Oktober 2021 auf das rechte Auge gespuckt habe, was Clemens Fandrich selbst bestreitet. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten, so die Richter. Alle von der Gegenseite vorgebrachten Beweise wurden zwar ausgiebig erörtert, doch das DFB-Gericht konnte bei der Bemessung der Sperre nur “das untadelige Verhalten in zwölf Jahren Profifußball” von Clemens Fandrich berücksichtigen. Damit wäre die Saison für den Auer Mittelfeldspieler gelaufen.
Geht es nach Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, wäre allerdings sogar eine höhere Sperrzeit denkbar gewesen: “Die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter oder deren Assistenten sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor. Dabei ist das Spucken in das Gesicht des Schiedsrichter-Assistenten ein sehr schwerwiegender Vorgang.” Das Gericht hatte zudem keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin, der aussagte, dass ihm der Spieler in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 22. Oktober 2021 auf das rechte Auge gespuckt habe, was Clemens Fandrich selbst bestreitet. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten, so die Richter. Alle von der Gegenseite vorgebrachten Beweise wurden zwar ausgiebig erörtert, doch das DFB-Gericht konnte bei der Bemessung der Sperre nur “das untadelige Verhalten in zwölf Jahren Profifußball” von Clemens Fandrich berücksichtigen. Damit wäre die Saison für den Auer Mittelfeldspieler gelaufen.
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