Erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren 2022/23
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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat am heutigen Mittwoch erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2022/23 getroffen. In diesem Schritt wurde keinem der insgesamt 47 Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Ebenso wurden keinem Bewerber Bedingungen erteilt, die vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit - vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien - eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann. Die sportliche Qualifikation vorausgesetzt, haben einige Clubs in der kommenden Saison aber Auflagen zu erfüllen. Diese Vorgaben müssen nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden. Auch wurde aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten im Lizenzierungsverfahren mit Blick auf die finanziellen Kriterien und damit die Liquidität zur Saison 2022/23 etwaige Bedingungen durch Auflagen ersetzt, die bis zum 15. September 2022 zu erfüllen sind. Sollte es einem Club nicht gelingen, innerhalb der Frist die Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ein Punktabzug von sechs Punkten mit sofortiger Wirkung in der Spielzeit 2022/23. Zudem bleibt die Verpflichtung, die Finanzierung des Spielbetriebs bis zum Ende der Spielzeit sicherzustellen. Innerhalb einer Woche können die Clubs Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen. Erzgebirge Aue selbst hat weder Auflagen noch Bedingungen für die 2. Bundesliga zu erfüllen. Der Bescheid für die Drittliga-Lizenz steht allerdings noch aus.
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