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DFB-Urteil: 2.450 Euro Geldstrafe für Aue

Beim Versuch, die Bierbecher im Fangnetz zu platzieren, fielen vier aufs Spielfeld. Der Rest blieb vor dem Auer Gästeblock liegen.
Beim Versuch, die Bierbecher im Fangnetz zu platzieren, fielen vier aufs Spielfeld. Der Rest blieb vor dem Auer Gästeblock liegen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue in zwei Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.450 Euro belegt. Zum einen wurden die Vorkommnisse im Auswärtsspiel bei den Löwen sowie die im Heimspiel gegen den Halleschen FC geahndet. Während des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem TSV 1860 München und dem FC Erzgebirge Aue am 16. September 2022 wurden aus dem Auer Fanblock insgesamt vier Becher auf das Spielfeld geworfen: In der 77. und 85. Spielminute jeweils ein Becher, in der 88. Spielminute zwei Becher - so die Urteilsbegründung. Der Spielbetrieb wurde jeweils nicht beeinträchtigt.

Überdies wurde beim Drittligaspiel gegen den Halleschen FC am 14. Oktober 2022 in der 54. Spielminute ein bengalisches Feuer im Auer Fanblock gezündet und in der 57. Spielminute drei Bierbecher in Richtung der Halleschen Auswechselspieler geworfen. Auch hier wurde der Spielbetrieb nicht beeinträchtigt. Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig. Die Strafe für die Übergriffe im Heimspiel gegen den FSV Zwickau wird wohl drastischer ausfallen, auch soll eine Blocksperre im Raum stehen.


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