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DFB-Urteil: 30.960 Euro Geldstrafe für Aue

Der DFB-Kontrollausschuss hatte viel zu zählen. In Summe kommen knapp 31.000 Euro Strafe auf den FCE zu.
Der DFB-Kontrollausschuss hatte viel zu zählen. In Summe kommen knapp 31.000 Euro Strafe auf den FCE zu.
Weil laut Urteil vor dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem FSV Zwickau und dem FC Erzgebirge Aue am 14. März 2023 im Auer Fanblock mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände (Blinker) abgebrannt und zwischen der 46. und 48. Spielminute ebenfalls mindestens 33 Bengalische Fackeln und zwei Knallkörper gezündet wurden, hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.960 Euro belegt.

Zudem führten weitere Vergehen, wie das Zünden einer Bengalischen Fackel in der 52., 59., 60., 81., 85. und 86. Spielminute sowie zehn weitere Bengalos nach dem Treffer zum 0:1 zum besagten Strafmaß. Auch die Spielunterbrechung für eineinhalb Minuten wurde angerechnet, die grundsätzlich eine 25-prozentige Erhöhung der Geldstrafe vorsieht. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.


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