DFB-Urteil: 900 Euro Geldstrafe für Aue
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Kumpelverein im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wieder einmal mit einer Geldstrafe belegt. Dabei geht es in den Anklagepunkten nicht mal über Pyrotechnik. Das in Höhe von 900 Euro ergangene Urteil rührt aus einem Becherwurf im Auswärtsspiel bei 1860 München am 2. September 2023. Genaugenommen waren es drei Becher, die in der 85. Minute, unmittelbar nach dem Tor zum 1:1 für den FC Erzgebirge Aue, auf das Spielfeld geflogen sind und den DFB auf den Plan riefen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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