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DFB-Urteil: Reduzierung der Geldstrafe auf 19.500 Euro

Für dieses Spruchband mit dem Hinweis einer Ordnungswidrigkeit verhängte der DFB gleich mal einen Bußgeldbescheid.
Für dieses Spruchband mit dem Hinweis einer Ordnungswidrigkeit verhängte der DFB gleich mal einen Bußgeldbescheid.
Salopp gesagt: Erzgebirge Aue hat 3.500 Euro “gespart”. Das geht aus der mündlichen Verhandlung am Frankfurter DFB-Campus hervor, in der heute Mittag der Einspruch des FCE gegen eine zuvor verhängte Geldstrafe, die das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss am 16. Januar 2024 wegen diskriminierenden unsportlichen Verhaltens einiger Auer Anhänger zwar in Höhe von 23.000 Euro angesetzt, aber der Verein nicht hingenommen hatte, besprochen wurde. Georg Schierholz, der als Vorsitzender die Verhandlung leitete, sagte nun zur Urteilsbegründung: “Im Laufe der mündlichen Verhandlung hat sich erwiesen, dass die dem diskriminierenden, unsportlichen Verhalten vorhergehende Provokation gravierender als bislang angenommen war. Dies haben wir im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt.”

Die Geldstrafe wurde auf 19.500 Euro reduziert, da dem Verein nachgelassen wird, davon einen Betrag in Höhe von bis zu 6.500 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB gegenüber bis zum 30. September 2024 zu erbringen. Verfahrensgegenstand waren die Vorkommisse im Heimspiel gegen den Halleschen FC am 17. September 2023, als in der 68. Minute ein Spruchband mit diskriminierendem Inhalt gezeigt wurde und zudem in der 85. Minute einige Veilchen-Anhänger einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Hallenser Fans riefen. Das Urteil ist rechtskräftig und die Kosten des Verfahrens trägt der FC Erzgebirge Aue.


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