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DFB-Urteil: 300 Euro Geldstrafe für Aue

Nicht das erste Mal, dass der Kumpelverein in dieser Saison für Becherwürfe zahlen musste.
Nicht das erste Mal, dass der Kumpelverein in dieser Saison für Becherwürfe zahlen musste.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt. Dabei geht es über ein Vorkommnis beim Heimspiel am 18. Februar 2024 gegen Dynamo Dresden, als in der 7. Minute aus dem Auer Zuschauerbereich bei einem Dresdener Eckstoß ein leerer Becher auf den Rasen geworfen wurde. Es wurde niemand getroffen. Allerdings sieht der Strafzumessungsleitfaden für das Werfen von Gegenständen in der 3. Liga je Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor. Für diesen ‘Tatbestand’ musste der FC Erzgebirge Aue schon in der Vergangenheit wiederholt die Vereinskasse öffnen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


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