VeilchenPower.de

DFB-Urteil: 4.000 Euro Geldstrafe für Aue

Wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes im Heimspiel zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem FC Energie Cottbus am 21. April 2011 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Gastgeber erneut mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Aufgrund von mehreren Leuchtkugeln die sowohl auf die Aschenbahn als auch an den Spielfeldrand flogen, musste die Partie vom Schiedsrichter-Gespann um Peter Gagelmann (Bremen) für neun Minuten unterbrochen werden, da auch nach einer Stadiondurchsage samt Versammlung der Mannschaften in der Spielfeldmitte weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Für Energie Cottbus wurde wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro angeordnet. Darüber hinaus müssen die Lausitzer für den Fall eines erneuten gravierenden Vorfalls mit einer Platzsperre, einen Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit rechnen.


2321 Klicks

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Um einen Kommentar hinterlassen zu können, erhalten Sie nach dem Kommentieren eine E-Mail mit Aktivierungslink an ihre angegebene Adresse.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA