
Wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes im Heimspiel zwischen
dem FC Erzgebirge Aue und dem FC Energie Cottbus am 21. April 2011 hat
das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Gastgeber erneut
mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Aufgrund von
mehreren Leuchtkugeln die sowohl auf die Aschenbahn als auch an den
Spielfeldrand flogen, musste die Partie vom Schiedsrichter-Gespann um
Peter Gagelmann (Bremen) für neun Minuten unterbrochen werden, da auch
nach einer Stadiondurchsage samt Versammlung der Mannschaften in der
Spielfeldmitte weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Der
Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Für Energie Cottbus wurde wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens
eine Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro angeordnet. Darüber hinaus
müssen die Lausitzer für den Fall eines erneuten gravierenden Vorfalls
mit einer Platzsperre, einen Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine
Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit rechnen.
Noch keine Kommentare