Nicht das erste Mal, dass der Kumpelverein für Becherwürfe zahlen musste.Das Sportgericht des des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichtes, Herrn Georg Schierholz, als Einzelrichter im schriftlichen Verfahren entschieden, dass der FC Erzgebirge Aue wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 04. Mai 2025 im Heimspiel der 3. Liga zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem FC Ingolstadt 04 mit 300 Euro Geldstrafe belegt wird. In der 90. Spielminute (zweite Minute der Nachspielzeit) wurden aus dem Auer Zuschauerbereich auf der Gegentribüne zwei Gegenstände (Becher) auf das Spielfeld geworfen. Das Spielgeschehen wurde hierdurch nicht beeinträchtigt. Dennoch musste für diesen ‘Tatbestand’ der FC Erzgebirge Aue schon in der Vergangenheit wiederholt die Vereinskasse öffnen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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