
Der FC Erzgebirge wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Kasse gebeten. Wegen unsportlichen Verhaltens muss der Verein 3.000 Euro zahlen. Im Auswärtsspiel beim FC Ingolstadt (0:0) am 22. Juli 2011 wurde in der 60. Minute aus dem Auer Zuschauerblock ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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