
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue am 09. Juni 2013 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Vor und während des letzten Punktspieles der Saison 2012/13 beim SV Sandhausen am 19. Mai 2013 wurden im Auer Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet.
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