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DFB-Urteil: 6.000 Euro Geldstrafe für Aue

Die Choreo und das damit verbundene Abbrennen von Bengalischen Feuer im Block O/P vor der Zweitligapartie gegen den 1. FC Nürnberg am 17. Dezember 2014 wurde heute vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro geahndet. Auch das direkt vor Beginn der zweiten Halbzeit an gleicher Stelle erneute Zünden mehrere Bengalischen Feuer wurde mit dieser Strafe reguliert. Der FC Erzgebirge hat dem Urteil zugestimmt und ist damit rechtskräftig. Ob eine Befragung Manuel Neuers stattgefunden hat, wurde leider nicht erwähnt...

Fotos von der Choreo



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