
Nach den Vorkommnissen im Rahmen des Heimspiels gegen RasenBallsport Leipzig am 06. Februar 2015 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Veilchen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus muss Aue ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Blöcke P und O schließen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Zur Begründung des Urteils heißt es: “Vor und mehrmals während des Spiels gegen Rasenballsport Leipzig wurde im Auer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden zwei Banner mit verunglimpfendem und diskriminierendem Inhalt gezeigt. Nach Spielschluss warfen Auer Zuschauer Schneebälle in Richtung der Gästespieler, von denen einer im Innenraum zudem verbal von einem Auer Zuschauer angegangen wurde.” Der Verein hat noch die Möglichkeit, binnen 24 Stunden gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Nachtrag: Veilchen legen Einspruch ein. Der Vorstand des FC Erzgebirge Aue hat vorsorglich fristwahrend gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts Einspruch eingelegt , da bei der Festlegung der Höhe der Geldstrafe die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt wurde.
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