
Für das Zünden von Rauchbomben und andere pyrotechnische Materialien im Auswärtsspiel beim 1. FC Magdeburg am 01. April 2016 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Aufgrund der Rauchentwicklung im Auer Zuschauerblock verbunden mit der immer schlechter werdenden Sicht auf dem Spielfeld musste das Spiel für etwa drei Minuten unterbrochen werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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