
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat bei seinem Sportgericht gegen die Veilchen eine Geldstrafe von 6.000 € beantragt. Die Begründung liege in den Vorkommnissen beim Auswärtsspiel gegen Fortuna Köln bzw. beim letzten Heimspiel gegen Preußen Münster. Wegen des jeweils erfolgten friedlichen Betretens des Spielfelds nach Spielende soll nun dieses “Fehlverhalten” der Fans bestraft werden. Auch wenn diese seitens des FC Erzgebirge Aue als deutlich übersetzt und unangemessen angesehen wird, da es zu keinerlei Ausschreitungen oder zum Abbrennen von Pyrotechnik kam, hat der Verein mangels Erfolgsaussicht diesem Antrag zugestimmt, um weitere unnötige Kosten für den FC Erzgebirge zu vermeiden.
Nachtrag: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes ist der Anklageerhebung des Kontrollausschuss gefolgt und hat das Strafmaß bestätigt. Das Urteil ist nun rechtskräftig ist.
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