
Schiedsrichter Thorben Siewer, der Sebastian Hertner am vergangenen Freitag in der 42. Minute des Zweitligaspiels beim TSV 1860 München wegen eines absichtlichen Handspiels des Feldes verwiesen hatte, räumte nach Betrachtung der Fernsehbilder einen Wahrnehmungsfehler ein. Aufgrund der Aussage des Schiedsrichters und der in Augenschein genommenen Fernsehaufzeichnung steht fest, dass Hertner den Ball auf der Torlinie zweifelsfrei mit dem Kopf und nicht mit der Hand gespielt hatte. Im Normalfall zieht ein Feldverweis eines Spielers generell eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich, zumal der Weltfußballverband FIFA grundsätzlich die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters schützt. Einzige Ausnahme: wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht. Da dies hier der Fall ist, hat das DFB-Sportgericht das Verfahren gegen Sebastian Hertner per Einzelrichterentscheidung eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist der Linksverteidiger bereits im Spiel am kommenden Freitag gegen den 1. FC Nürnberg spielberechtigt.
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