
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hans E. Lorenz, als Einzelrichter entschieden, den FC Erzgebirge Aue wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 10.800 Euro zu belegen. Zum einen wegen das Abbrennens einer bengalischen Fackel während des Meisterschaftsspiels der 2. Bundesliga am 04. August 2019 zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem SV Wehen Wiesbaden, was mit 600 Euro bestraft wurde, und zum anderen das Zünden von mindestens 17 pyrotechnischen Gegenständen im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim FSV Wacker Nordhausen am 10. August 2019, weshalb Aue hierbei 10.200 Euro zahlen muss. Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Noch keine Kommentare