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Spielbetrieb ruht bis mindestens zum 02. April 2020

Wie bereits am Freitag angekündigt hat sich die Mitgliederversammlung der Deutsche Fußball Liga (DFL) mit den Auswirkungen auf Bundesliga und 2. Bundesliga befasst. Im Mittelpunkt standen heute dabei die Möglichkeiten zur Durchführung des sportlichen Wettbewerbs sowie die wirtschaftlichen Grundlagen als Arbeitgeber für rund 56.000 direkt und indirekt Beschäftigte bei den Clubs und deren Tochtergesellschaften. Die Klubs der Bundesliga und 2. Liga sind nicht gegen ausbleibende Einnahmen aus Ticketverkäufen oder TV-Rechten aufgrund der Spielabsagen in der Corona-Krise versichert. “Unser Versicherungsschutz deckt eine Pandemie nicht ab. Ich kenne auch keine Profiliga, in der das der Fall wäre”, sagte DFL-Geschäftsführer Christian Seifert bei der Mitgliederversammlung, wo man sich konkret auf folgende Punkte verständigt hat:
  • Der sportliche Wettbewerb wird zunächst weiter ausgesetzt. Dies betrifft vorerst den 27. Spieltag beider Ligen. In der letzten März-Woche soll anschließend über das weitere Vorgehen mit Blick auf den Spielplan entschieden werden. Hierzu ist eine erneute Mitgliederversammlung geplant, bei der dann neben der weiteren allgemeinen Entwicklung auch die Entscheidung der UEFA über eine mögliche Verlegung der Europameisterschaft berücksichtigt werden kann. Dabei geht die DFL nicht davon aus, dass der Spielbetrieb am ersten April-Wochenende wieder möglich sein wird.
  • Gleichzeitig intensivieren Clubs und DFL die bereits enge Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden an den jeweiligen Standorten der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie dem Bundesgesundheitsministerium, um zu jedem Zeitpunkt eine bestmögliche Einschätzung der Lage auch hinsichtlich Handlungsalternativen zu haben. Es steht außer Frage, dass den Anordnungen der staatlichen Stellen zu folgen ist.
  • Die Clubs haben zugesichert, die DFL umgehend und transparent mit Blick auf ihre aktuelle wirtschaftliche Situation in Kenntnis zu setzen und dabei auch eine Worst-Case-Betrachtung zu Grunde zu legen. Ziel ist es, bis zur kommenden Mitgliederversammlung Szenarien und konkrete Handlungsoptionen zu entwickeln. Darüber hinaus wird geprüft, Anpassungen im Lizenzierungsverfahren vorzunehmen.
  • Um auch beispielsweise bei innerdeutschen Reisebeschränkungen handlungsfähig zu bleiben, wurden Satzungsänderungen beschlossen. Damit sind klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege (u.a. durch die Möglichkeit zu Online-Mitgliederversammlungen) gewährleistet.


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