Stehplätze bis 31. Oktober in Ausnahmefällen möglich
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In der Begründung heißt es unter anderem: Für den Fall, dass “nunmehr zuständige Behörden neben der grundsätzlichen Zulassung einer bestimmten Anzahl an Zuschauern unter den Maßgaben der Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung und der Einhaltung eines genehmigten Hygienekonzeptes auch die Nutzung von Stehplätzen für vertretbar erachten und eine verbandsrechtliche Untersagung der Nutzung von Stehplätzen dazu führt, dass die gesetzlich bzw. behördlich zugelassene Zuschauerzahl nicht ausgeschöpft werden kann”, erscheine es aus Sicht des Präsidiums zur Vermeidung eines unbilligen wirtschaftlichen Nachteils für den jeweiligen Heimclub sachgerecht, statuarisch eine Ausnahme von dem bis zum 31. Oktober 2020 befristeten Stehplatzverbot zu gewähren. Dies allerdings nur in dem Umfang, “wie durch die Nutzung von Sitzplätzen unter Einhaltung der behördlichen Auflagen hinsichtlich Belegung der Sitzplätze die jeweils aktuell zulässige Zuschauerzahl nicht ausgeschöpft werden kann und nur insofern dies in Einklang mit den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben steht.” Demzufolge kann der FC Erzgebirge Aue bei angepassten Konzept und Genehmigung durch das Gesundheitsamt auch die im November in Aussicht gestellte Öffnung der Westtribüne mit 2.000 Stehplätzen nun doch bereits zum 1. Heimspiel der Veilchen vollführen.
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