DFB-Urteil: 4.000 Euro Geldstrafe für Aue
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens und einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 16. Januar 2021 waren im Bereich der Gegentribüne etwa 40 bis 50 Auer Anhänger und feuerten lautstark ihre Mannschaft an, obwohl sich dort laut DFB-/DFL-Hygienekonzept keine Zuschauer aufhalten durften. Dabei wurde größtenteils auch die geltende Abstandsreglung nicht beachtet und teilweise auch kein Mund-Nasen-Schutz getragen. Die Personen waren eigentlich eingeteilt, um bei möglichen Schneefällen schnell den Platz räumen zu können. Sie durften sich dazu auf dem Stadiongelände aufhalten, allerdings nicht im Tribünenbereich. Zudem hätten alle nach dem DFB-/DFL-Hygienekonzept die Mindestabstände wahren und einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Der Kontrollausschuss hatte zunächst eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro beantragt. Diesem Gesuch hat der FC Erzgebirge Aue nicht zugestimmt und zur Begründung vorgetragen, dass das Fehlverhalten der ehrenamtlichen Helfer nicht vorhersehbar gewesen sei, weil diese vor ihrem Einsatz zum Schneeräumen vereinsseitig darauf hingewiesen worden seien, die Coronabedingten Hygienevorschriften konsequent einzuhalten. Dass dies von einer kleinen Gruppe der Helfer nicht eingehalten worden und vom Ordnungsdienst nicht gerügt worden sei, werde eingeräumt und entschuldigt. Die Erfahrungen aus diesem Spiel seien bei der Vorbereitung und Durchführung des gestrigen Heimspieles gegen die Würzburger Kickers, das unter ähnlichen Witterungsbedingungen gespielt werden musste, umgesetzt und konsequent beachtet worden. Dem Vorbringen des FC Erzgebirge Aue wurde gefolgt und eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro als angemessen gesehen.
Der Kontrollausschuss hatte zunächst eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro beantragt. Diesem Gesuch hat der FC Erzgebirge Aue nicht zugestimmt und zur Begründung vorgetragen, dass das Fehlverhalten der ehrenamtlichen Helfer nicht vorhersehbar gewesen sei, weil diese vor ihrem Einsatz zum Schneeräumen vereinsseitig darauf hingewiesen worden seien, die Coronabedingten Hygienevorschriften konsequent einzuhalten. Dass dies von einer kleinen Gruppe der Helfer nicht eingehalten worden und vom Ordnungsdienst nicht gerügt worden sei, werde eingeräumt und entschuldigt. Die Erfahrungen aus diesem Spiel seien bei der Vorbereitung und Durchführung des gestrigen Heimspieles gegen die Würzburger Kickers, das unter ähnlichen Witterungsbedingungen gespielt werden musste, umgesetzt und konsequent beachtet worden. Dem Vorbringen des FC Erzgebirge Aue wurde gefolgt und eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro als angemessen gesehen.
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