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DFB-Urteil: 15.000 Euro Geldstrafe für Aue

Schmeckte nicht jedem, die Torte zum 75-jährigen Jubiläum und zeitgleich 500. Zweitligapartie des FC Erzgebirge Aue.
Schmeckte nicht jedem, die Torte zum 75-jährigen Jubiläum und zeitgleich 500. Zweitligapartie des FC Erzgebirge Aue.
Erzgebirge Aue ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines Verstoßes gegen das Hygienekonzept mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro belegt worden. Wie der DFB bereits am gestrigen Dienstag mitteilte, hatten sich zum Heimspiel der Sachsen am 6. März gegen Hannover 96 im Zuschauerbereich des Erzgebirgsstadions mehr Personen aufgehalten, als es das Hygienekonzept erlaubt. Zudem wurde im VIP-Bereich eine Torte verzehrt, die ein Sponsor anlässlich des 75-jährigen Vereinsjubiläums geliefert hatte.“ Im Urteil wurde berücksichtigt, dass die Veranstaltungsleitung sich bemüht hatte, darauf hinzuwirken, dass das Hygienekonzept eingehalten wird und Feierlichkeiten zu den anstehenden Jubiläen verhindert werden. Leider wurde dieses Bemühen vielfach unterlaufen”, erklärte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Bei der Entscheidung sei zu berücksichtigen gewesen, dass der FC Erzgebirge in dieser Saison bereits wegen eines Verstoßes gegen das Hygienekonzept mit einer Geldstrafe belegt werden musste.
Der Verein hat dem Urteil zwar zugestimmt, teilte aber sein Unverständnis darüber mit. “Die Strafe ist für uns nicht nachvollziehbar und sehr bedauerlich zugleich, da es allenfalls Verstöße gegen das Hygienekonzept in geringem Umfang gegeben hat. Ein Großteil der Vorwürfe hat sich nicht bestätigt”, so die Mitteilung auf der offiziellen Homepage, in der es auch heißt: “Um weitere Kosten für den Verein bei ungewisser Erfolgsaussicht in der derzeitigen Situation zu sparen, wird der FC Erzgebirge Aue der Strafe zustimmen.” Ein finanzieller Nachteil entsteht dem Verein sowieso nicht, da die ausgesprochene Geldstrafe von externer Seite übernommen wurde.


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