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DFB-Urteil: 6.760 Euro Geldstrafe für Aue

Ein wenig Rauch zum Transparent 'Schachtscheisser sind Kerngesund' sowie das Werfen von Toilettenpapierrollen führte zu einer Geldstrafe von 6.760 Euro.
Ein wenig Rauch zum Transparent ‘Schachtscheisser sind Kerngesund’ sowie das Werfen von Toilettenpapierrollen führte zu einer Geldstrafe von 6.760 Euro.
Dass die Toilettenrollen in Pandemiezeiten knapp sind und die Aue-Fans auch noch verschwenderisch damit umgegangen sind, führte zu einer Geldstrafe von 6.760 Euro. Diese kommt vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger belegt hatte. So wurden in der 52. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 01. August 2021 aus dem Auer Zuschauerbereich Toilettenpapierrollen auf das Spielfeld geworfen. Das andere Vergehen fand unmittelbar vor Beginn der Partie statt. Hierbei wurden mindestens acht pyrotechnische Gegenstände im Fanblock abgebrannt, so dass sich der Anpfiff um eine Minute verzögerte.
Zunächst hatte der Kontrollausschuss eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9.200 Euro beantragt. Diesem Antrag hat der FCE nicht zugestimmt und zur Begründung vorgetragen, nach vereinsinterner Nachzählung seien nicht zehn, sondern lediglich acht pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Die Einzelstrafe für das Werfen von Papierrollen in Höhe von 2.000 Euro sei übersetzt. Das Sportgericht geht zugunsten des FC Erzgebirge Aue von der vereinsseitigen Zählung der pyrotechnischen Gegenstände aus. Daraus ergibt sich eine Einzelgeldstrafe von 8x600 Euro zuzüglich 20% wegen der Spielverzögerung, in Summe 5.760 Euro. Für das Werfen der Papierrollen ist eine Einzelstrafe von 1.000 Euro angemessen und ausreichend. In der Addition ergibt sich eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 6.760 Euro.


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