DFB-Urteil: 6.760 Euro Geldstrafe für Aue
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Zunächst hatte der Kontrollausschuss eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9.200 Euro beantragt. Diesem Antrag hat der FCE nicht zugestimmt und zur Begründung vorgetragen, nach vereinsinterner Nachzählung seien nicht zehn, sondern lediglich acht pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Die Einzelstrafe für das Werfen von Papierrollen in Höhe von 2.000 Euro sei übersetzt. Das Sportgericht geht zugunsten des FC Erzgebirge Aue von der vereinsseitigen Zählung der pyrotechnischen Gegenstände aus. Daraus ergibt sich eine Einzelgeldstrafe von 8x600 Euro zuzüglich 20% wegen der Spielverzögerung, in Summe 5.760 Euro. Für das Werfen der Papierrollen ist eine Einzelstrafe von 1.000 Euro angemessen und ausreichend. In der Addition ergibt sich eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 6.760 Euro.
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