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DFB-Urteil: 5.000 Euro Geldstrafe für Aue

Frisch geduscht: Nach der fragwürdigen Schiedsrichterentscheidung (Rot für Messeguem) blieb die Reaktion einiger Aue-Fans nicht aus.
Frisch geduscht: Nach der fragwürdigen Schiedsrichterentscheidung (Rot für Messeguem) blieb die Reaktion einiger Aue-Fans nicht aus.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Diese drei Vorfälle sorgten für die Strafe:
  • In der 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 1. Oktober 2021 zündeten Auer Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände.
  • In der 69. Minute warfen Anhänger des Heimteams Lebensmittel und Getränke in Richtung der Hamburger Zusatzbank am Spielfeldrand. Ein HSV-Offizieller wurde von der Flüssigkeit getroffen.
  • Darüber hinaus wurde nach der Partie aus dem Auer Zuschauerblock ein Feuerzeug in Richtung eines Hamburger Spielers geworfen, der auf dem Weg in die Mixed Zone war.


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