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DFB-Urteil: 3.500 Euro Geldstrafe für Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro belegt. So wurde zunächst in der 13. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 24. April 2022 aus dem Auer Zuschauerbereich ein Feuerzeug und im weiteren Verlauf der Partie noch sechs Getränkebecher auf das Spielfeld geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


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