Mit allem Drum und Dran kostete die lila-weiße Choreo dem Verein 9.200 Euro Strafe.
Nachdem bereits Anfang Juni 2022 das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro belegt hatte, gab es heute die Entscheidung des nächsten Vorfalls. Dieses Mal ging es um die Ereignisse am 8. Mai 2022 zum Heimspiel gegen den SV Werder Bremen, als noch vor Beginn der Partie im Auer Zuschauerbereich mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände mit starker Rauchentwicklung gezündet wurden, sodass sich der Anpfiff um eineinhalb Minuten verzögerte.
Des Weiteren brannte in der 5., 17., 25., 32., 47., 57. und 67. Spielminute jeweils ein pyrotechnischer Gestand im Auer Fanblock und es wurde in der 26. Spielminute ein Gegenstand in Richtung Spielfeld geworfen. Demnach ergibt sich im summarischen Verfahren eine Geldstrafe für den FC Erzgebirge Aue in Höhe 9.200 Euro. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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