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DFB-Urteil: 27.200 Euro Geldstrafe für Aue

Für das kurze Tohuwabohu auf den Presse- und Onlinemedienplätzen wurde der Verein mit 2.000 Euro belangt.
Für das kurze Tohuwabohu auf den Presse- und Onlinemedienplätzen wurde der Verein mit 2.000 Euro belangt.
Mit etwas Verspätung hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss Erzgebirge Aue wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9.050 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre. Zumindest ist dieser Zusatz ein Teilerfolg, der vom DFB-Kontrollausschuss gebilligt wurde. Die Strafe über 4.000 Euro auf den Ausspruch eines Reporters des Auer Fanradios in der Schlussphase des Spiels, der den Dresdner Spieler Conteh - mutmaßlich nachdem ihm dessen Name zunächst nicht einfiel - als ‘Neger’ bezeichnete, sich aber später für sein Fehlverhalten entschuldigte, wurde indes nicht verringert.

Darüber hinaus standen folgende Anklagepunkte im Raum: Vor und während des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 28. August 2022 fielen Auer Zuschauer mit ‘Dresden ihr Zigeuner’-Gesängen unangenehm auf (9.000 Euro). Zudem warfen Anhänger der Heimmannschaft im Laufe der zweiten Halbzeit insgesamt 21 Getränkebecher und 15 Feuerzeuge in Richtung der Dresdner Spieler, wodurch es kurz vor Schluss auch zu einer einminütigen Spielverzögerung kam (12.200 Euro). Außerdem beleidigte und bedrohte ein Auer Anhänger in der 89. Minute mehrfach den Dresdner Pressesprecher auf der Pressetribüne, bevor der Ordnungsdienst eingriff (2.000 Euro). Insgesamt ergab sich daher im summarischen Verfahren eine zu beantragende Geldstrafe in Höhe von 27.200 Euro.

Der DFB-Kontrollausschuss weist darauf hin, dass der FC Erzgebirge Aue im Falle erneuter diskriminierender Vorfälle mit weitergehenden Sanktionen zu rechnen hat. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


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