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DFB-Urteil: 2.400 Euro Geldstrafe für Aue

Das Werfen von zwei gefüllten Bierbechern kostet den Verein nun 600 Euro.
Das Werfen von zwei gefüllten Bierbechern kostet den Verein nun 600 Euro.
Brötchen, Bierbecher, Papierkugeln - dafür gabs diese Strafen: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2.400 Euro belegt.

Drei Vorfälle gab es im Heimspiel zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem SSV Ulm 1846 am 22. Oktober 2023, als zunächst in der 58. Spielminute ein Brötchen knapp am Schiedsrichterassistenten vorbei auf das Spielfeld flog (300 €). In der 62. Spielminute wurden dann zahlreiche aus zusammengeknüllten Blättern der Auer Choreografie geformte Papierkugeln in die Richtung von zwei Spielern und des Schiedsrichterassistenten in den Innenraum geworfen. Dabei wurde der Schiedsrichterassistent von einer Kugel leicht berührt und das Spiel musste für mindestens eine Minute unterbrochen werden (1.500 €). Zu guter Letzt flog in der 64. Spielminute dann beim Ulmer Tor zum 1:2 ein voller Bierbecher in Richtung der jubelnden Ulmer Spieler (300 €).

Auch im Heimspiel gegen den SC Verl am 3. November 2023 wurde in der 90. Spielminute (dritte Minute der Nachspielzeit) nach einem Eckstoß des FC Erzgebirge Aue aus dem Auer Zuschauerbereich ein gefüllter Becher in die Richtung des Linienrichters geworfen. Hierfür werden abermals 300 € fällig. Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.


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