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DFB-Urteil: 6.000 Euro Geldstrafe für Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue am 5. März 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der achten Minute des Auer Zweitliga-Heimspiels gegen Eintracht Braunschweig am 20. Februar 2012 wurden im Auer Zuschauerblock zwei Pyro-Blinker gezündet. In der 47. Minute folgte an gleicher Stelle das Abbrennen eines weiteren Blinkers.


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