DFB-Urteil: 6.000 Euro Geldstrafe für Aue
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue
am 5. März 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch
den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens
mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil
bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der achten Minute des
Auer Zweitliga-Heimspiels gegen Eintracht Braunschweig am 20. Februar
2012 wurden im Auer Zuschauerblock zwei Pyro-Blinker gezündet. In der
47. Minute folgte an gleicher Stelle das Abbrennen eines weiteren
Blinkers.
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