
Wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens hat das Sportgericht des
Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach
Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den FC Erzgebirge mit
einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Im Auswärtsspiel beim FC
St. Pauli am 23. September 2011 wurde in der 80. Minute im Auer
Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer gezündet, welches außerdem in der
Heimpartie des 30. Septembers gegen Hansa Rostock in der 56. Minute im
Auer Fanblock abgebrannt wurde. Bereits zu Saisonbeginn zahlte der
Verein wegen Fehlverhaltens der eigenen Fans eine Geldstrafe von 3.000
Euro.
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