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DFB-Urteil: 4.000 Euro Geldstrafe für Aue

Wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss den FC Erzgebirge mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt. Im Auswärtsspiel beim FC St. Pauli am 23. September 2011 wurde in der 80. Minute im Auer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer gezündet, welches außerdem in der Heimpartie des 30. Septembers gegen Hansa Rostock in der 56. Minute im Auer Fanblock abgebrannt wurde. Bereits zu Saisonbeginn zahlte der Verein wegen Fehlverhaltens der eigenen Fans eine Geldstrafe von 3.000 Euro.


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