Drei Spiele Sperre für Nickenig
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Nickenig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Oberliga belegt. Der Abwehrspieler war in der Partie des 10. Spieltages der NOFV-Oberliga Süd zwischen Erzgebirge Aue II und dem Chemnitzer FC II von Schiedsrichter Marek Nixdorf in der 78. Minute des Feldes verwiesen worden. Das ursprüngliche Strafmaß von vier Spielen ist nach Einspruch des Vereins auf eine Sperre von drei Spielen reduziert worden. Allerdings ist der 29-Jährige bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele des FC Erzgebirge Aue gesperrt.
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