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DFB-Urteil: 2.500 Euro Geldstrafe für Aue

Der FC Erzgebirge Aue ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro belegt worden. Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wurde das Strafmaß wegen eines unsportlichen Fanverhaltens im Drittligaspiels zwischen dem Chemnitzer FC und dem FC Erzgebirge Aue vom 7. November 2015 verhängt. Demzufolge sollen in der 38. Spielminute im Gästeblock drei Nebelkerzen gezündet worden sein, wovon eine in Richtung des Spielfeldes geworfen wurde. Zudem flogen in der 62. Spielminute bei einem Eckball mehrere Becher aus besagtem Blcok. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.


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