Baustellenreport Teil III
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Nach der baulichen Situation geht es nun zur finanziellen. Demnach muss der Erzgebirgskreis einen Teil der Fördergelder zurückzahlen. Die in den Jahren 2009/10 dringend notwendige Sanierungsarbeiten (Haupttreppe Auer Eingang, Dach Haupttribüne, Errichtung Toilettenanlage und Überdachung der Gegengerade) am Erzgebirgsstadion im Gesamtwertumfang von knapp 2,2 Millionen EUR wurden in Höhe von 1.758.600 EUR aus dem so genannten "Konjunkturpaket II" von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) realisiert, welche aber mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren verankert war. Da mit den Abbrucharbeiten an der Westseite auch das Haupttribünendach zu ca. 20 % abgerissen wurde, hat die SAB einen ersten (Teil)-Rückforderungsbescheid im Umfang von 63.273,11 EUR erlassen, weil das damals sanierte Dach nur 59 der 300 Zweckbindungsmonate komplett Bestand hatte. Mit Beginn des 2. Bauabschnittes (Abbruch und Neubau der Haupttribüne) ab Mai 2016 werden sich auch die weiteren an die KP-II-Fördermittelgewährung geknüpften grundlegenden Nutzungsbedingungen (Breiten- und Schulsport) nicht mehr aufrechterhalten lassen. Unmittelbar nach diesem Zeitpunkt ist mit dem Erlass des kompletten Widerrufs- und Rückforderungsbescheides in Höhe von voraussichtlich reichlich 1,3 Millionen EUR zu rechnen. Vorausschauend hatte der Erzgebirgskreis zur Absicherung des Förderrückzahlungsrisikos in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 bereits eine Rückstellung in Höhe von rund 1,46 Millionen EUR gebildet, welche dem Kreis- und Finanzausschuss am 22. Februar 2016 seitens der Landkreisverwaltung per Beschluss vorgelegt werden soll.
Fotos vom Stadionumbau: Stadion / Bauphase 1
Baustellenreport Teil I
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Fotos vom Stadionumbau: Stadion / Bauphase 1
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