Baustellenreport Teil VII
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Währenddessen liefen die Vorarbeiten für den 2. Bauabschnitt (Haupttribüne) an. Hierbei verkaufte die Landkreisverwaltung die roten Sitzschalen für je 5 Euro. Rund 2.500 Einzelsitzschalen standen zur Verfügung, gut 1.300 davon findet man nun beim VfB Auerbach wieder, der seine Gegengerade demnächst mit Sitzplätzen ausstatten möchte. Und nachdem die ersten Entkernungs- und Demontagearbeiten an der Haupttribüne vollzogen waren, ging es auch schon ans Eingemachte. Erneut kam die Firma Abbruch & Erdbau Uwe Röckert e.K zum Einsatz, die sich nach den letzten Arbeiten am Kanalbau aus Los 1 nun vermehrt der Haupttribüne widmen. Die Außenfassade wurde vom Glas und Holz befreit, ehe die komplette Dachkonstruktion dem Bagger zum Opfer fiel. Innerhalb von zwei Tagen standen die Blöcke H bis K im Freien. Teilweise sind die alten Traversen schon entfernt wurden und der Lößnitzbach kommt zum Vorschein.
Gleich nach dem Beginn jener Abbruchvorbereitungsarbeiten an der Haupttribüne wurde am 20. Mai 2016 der zweite Teilbetrag in Höhe von 1.318.298,59 EUR der im Zusammenhang mit dem Umbau des Sparkassen-Erzgebirgsstadions anstehenden Rückforderungen von für frühere Baumaßnahmen gewährten Fördermitteln an die Sächsischen Aufbaubank (SAB) geleistet bzw. gezahlt, da die weiteren an die KP-II-Fördermittelgewährung geknüpften grundlegenden Nutzungsbedingungen nicht mehr aufrecht erhalten lassen, z.B. der geforderte Anteil nichtprofessioneller Nutzung der Sportanlagen (überwiegend Breiten- und Schulsport). Deshalb musste nunmehr - wie bereits in der Kreistagsvorlage zum Stadionumbaubeschluss vom 20. Juni 2015 befürchtet und angekündigt - die Rückzahlung des monats- und wertumfangsanteiligen Restbetrages der gewährten Fördermittel in Höhe von 1.318.298,59 EUR erfolgen. Aus Sicht des Erzgebirgskreises ist der Vorgang damit weitgehend abgeschlossen, da mit dem noch ausstehenden endgültigen Widerrufs- und Erstattungsbescheid der SAB keine neuen Daten oder Erkenntnisse zu erwarten sind und eventuell anfallende Zinszahlungen für die wenigen Tage zwischen dem Beginn der Arbeiten am 2. Bauabschnitt und dem Einzahlungstag nur einen geringen Betrag ergeben werden.
Fotos vom Stadionumbau: Stadion / Bauphase 1 / Bauphase 2
Baustellenreport Teil I
Baustellenreport Teil II
Baustellenreport Teil III
Baustellenreport Teil IV
Baustellenreport Teil V
Baustellenreport Teil VI
Gleich nach dem Beginn jener Abbruchvorbereitungsarbeiten an der Haupttribüne wurde am 20. Mai 2016 der zweite Teilbetrag in Höhe von 1.318.298,59 EUR der im Zusammenhang mit dem Umbau des Sparkassen-Erzgebirgsstadions anstehenden Rückforderungen von für frühere Baumaßnahmen gewährten Fördermitteln an die Sächsischen Aufbaubank (SAB) geleistet bzw. gezahlt, da die weiteren an die KP-II-Fördermittelgewährung geknüpften grundlegenden Nutzungsbedingungen nicht mehr aufrecht erhalten lassen, z.B. der geforderte Anteil nichtprofessioneller Nutzung der Sportanlagen (überwiegend Breiten- und Schulsport). Deshalb musste nunmehr - wie bereits in der Kreistagsvorlage zum Stadionumbaubeschluss vom 20. Juni 2015 befürchtet und angekündigt - die Rückzahlung des monats- und wertumfangsanteiligen Restbetrages der gewährten Fördermittel in Höhe von 1.318.298,59 EUR erfolgen. Aus Sicht des Erzgebirgskreises ist der Vorgang damit weitgehend abgeschlossen, da mit dem noch ausstehenden endgültigen Widerrufs- und Erstattungsbescheid der SAB keine neuen Daten oder Erkenntnisse zu erwarten sind und eventuell anfallende Zinszahlungen für die wenigen Tage zwischen dem Beginn der Arbeiten am 2. Bauabschnitt und dem Einzahlungstag nur einen geringen Betrag ergeben werden.
Fotos vom Stadionumbau: Stadion / Bauphase 1 / Bauphase 2
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