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DFB-Urteil: 6.000 Euro Geldstrafe für Aue

Im Rahmen des Auswärtsspiels beim 1. FC Nürnberg am 15. April 2017 wurde im Zuschauerbereich der Gäste mehrfach Pyrotechnik gezündet. Aus diesem Grund hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.


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