
Im Rahmen des Auswärtsspiels beim 1. FC Nürnberg am 15. April 2017 wurde im Zuschauerbereich der Gäste mehrfach Pyrotechnik gezündet. Aus diesem Grund hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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