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Aue legt Einspruch gegen Spielwertung ein

Der FC Erzgebirge Aue legt beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Widerspruch gegen die Wertung des gestrigen Zweitligaspiels SV Darmstadt 98 gegen den FC Erzgebirge Aue (1:0) ein. Grund dafür sind drei eklatante Fehlentscheidungen durch das Schiedsrichterteam unter der Leitung von Sören Storks. Dazu erklärt FCE-Präsident Helge Leonhardt im Namen des Vorstandes: “Diese ganz klar und in aller Welt sichtbaren Fehler dürfen und können wir nicht im Raum stehen lassen und einfach so hinnehmen. Uns wurde ein reguläres Tor nicht anerkannt, zudem wurden uns zwei klare Elfmeter verwehrt. Wir haben als Verein eine enorm große Verantwortung unseren Mitgliedern, Sponsoren, unseren Fans, unserer Mannschaft und der breiten Öffentlichkeit gegenüber. Das Fairplay wurde vom Schiedsrichterteam gestern mit Füßen getreten. Das kann nicht sein! Darum haben wir uns zu diesem Widerspruch entschlossen. Zudem aber auch, weil wir deutschlandweit und darüberhinaus seit gestern eine Unzahl an Protestanrufen, Schreiben oder auch E-Mails erhalten haben. Alle durchweg mit dem Tenor, dass wir uns das nicht bieten lassen dürfen.” Mit Hinblick auf die enorme wirtschaftliche Bedeutung der getroffenen Fehlentscheidungen behält sich der FC Erzgebirge Aue weitere strafrechtliche und schadensersatzrechtliche Schritte gegen das Schiedsrichterteam wegen des Verdachts der Spielmanipulation vor. Der Verein hofft nun auf ein Fairplay des DFB. Der Widerspruch gegen die Wertung des Spiels SV Darmstadt 98 gegen den FC Erzgebirge Aue wurde dem DFB am Nachmittag übermittelt.
Nachtrag: Das DFB-Sportgericht hat auch den zweiten Einspruch gegen die Wertung der Zweitliga-Niederlage bei Darmstadt 98 zurückgewiesen. “Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig, auch wenn sie falsch sind. Dies ist zwingend zu beachtendes Fifa-Recht“, beschrieb der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz die Sachlage. Dementsprechend sah das Sportgericht keine Anhaltspunkte für einen Regelverstoß des Schiedsrichters. Insbesondere auch keine Verpflichtung des Referees, nach Befragung des Assistenten noch andere Beteiligte bezüglich ihrer Wahrnehmung zu kontaktieren, hieß es weiter. Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich. FCE-Präsident Helge Leonhardt sagte vor der Rückreise von Frankfurt nach Aue: ”Wir warten jetzt erst einmal die Urteilsbegründung ab, werden uns dann zusammensetzen, beraten und entscheiden. Doch jetzt haben für uns alle die bevorstehenden Relegationsspiele gegen Karlsruhe absolute und oberste Priorität."


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