
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hans E. Lorenz, als Einzelrichter am 27.08.2018 im schriftlichen Verfahren entschieden, dass der FC Erzgebirge Aue wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 €uro belegt wird. Beim Auswärtsspiel in Berlin am 5. August 2018 wurden in der 46. Spielminute im Auer Fanblock pyrotechnische Gegenstände (lila Rauchtöpfe) abgebrannt. Der Spielbetrieb wurde dadurch nicht beeinträchtigt. Nach der Inaugenscheinnahme von Bildmaterial über den Vorfall geht der Kontrollausschuss von mindestens drei pyrotechnischen Gegenständen aus und hat sich bei der Strafzumessung an dem Strafzumessungsleitfaden orientiert. Dieser sieht für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der 2. Bundesliga je Gegenstand grundsätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 600 €uro vor.
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