DFB-Urteil: 35.000 Euro Geldstrafe für Aue auf 20.000 reduziert
Geschrieben von am Kategorien Verein Noch keine Kommentare

Doch gegen diesen Bescheid hat der FC Erzgebirge Aue Einspruch eingelegt. Am heutigen Mittwoch folgte dazu die mündliche Verhandlung. Und siehe da, das Gremium des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 35.000 Euro auf 20.000 Euro reduziert. Davon kann Aue bis zum 31. Dezember 2024 maximal 6.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwenden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Noch keine Kommentare