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DFB-Urteil: 1.500 Euro Geldstrafe für Aue

Weil Stenderas vermeintliche Hilfe eher mit dem Herausziehen des am Boden liegenden Antonio Jonjic aus dem Spielfeld endete, gab es kurzerhand die Bierdusche.
Weil Stenderas vermeintliche Hilfe eher mit dem Herausziehen des am Boden liegenden Antonio Jonjic aus dem Spielfeld endete, gab es kurzerhand die Bierdusche.
Aus der Entscheidung Nr. 71/2021/2022 des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) geht hervor, dass der FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt worden ist. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Allerdings ist der Sachverhalt nicht eindeutig aufgeklärt. Denn geahndet wurde ein Wurf aus dem Auer Zuschauerbereich mit einem gefüllten Bierbecher in der 86. Spielminute des Heimspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 22. Oktober 2021 in Richtung eines auf dem Boden liegenden Gästespielers. Dieser wurde zwar nicht von dem Becher, aber vom Becherinhalt getroffen. Geht man nach den TV-Bildern sowie dem hier gezeigten Newsbild, dann sieht man jedoch den Ingolstädter-Spieler Marc Stendera stehen und Antonio Jonjic auf dem Rasen liegen. Demnach wohl ein Formfehler beim Antrag des DFB-Kontrollausschusses.
Der Tatbestand des Becherwurfes bleibt aber unberührt, der, unter Berücksichtigung, dass der Spieler nicht verletzt und das Spiel nicht beeinträchtigt worden ist, grundsätzlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro vom DFB-Kontrollausschuss zu beantragen wäre. Im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wird momentan allerdings grundsätzlich ein Nachlass von 25 Prozent gewährt. Daher wurde insgesamt eine Geldstrafe in Höhe von € 1.500 Euro beantragt und der Verein damit auch belegt.

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