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DFB-Urteil: 600 Euro Geldstrafe für Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichtes, Herrn Georg Schierholz, als Einzelrichter am 25. Februar 2025 im schriftlichen Verfahren entschieden, dass der FC Erzgebirge Aue wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt wird. Grund hierbei seien zwei Vorfälle im Auswärtsspiel am Freitag, den 17.01.2025 bei der Zweitvertretung von Hannover 96, wo in der 35. (abseitsverdächtiger Treffer zum Ausgleich) und in der 82. Spielminute (ungeahndetes Foulspiel an Marcel Bär) aus dem Auer Zuschauerbereich jeweils mindestens ein Gegenstand in den Innenraum geworfen wurde. Das Spielgeschehen wurde hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Kosten des Verfahrens trägt der FC Erzgebirge Aue. Das Urteil ist rechtskräftig.

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